Seit Jahresbeginn ist das reformierte Betreuungsgesetz in Kraft. Dadurch kann ein Ehegatte unter bestimmten Bedingungen für den Partner Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen, wenn dieser infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist. Das erhöht die Selbstbestimmung von rund 1,3 Millionen in Betreuung lebender Menschen. Konkret können Ehepartner nun schnell die n... [ mehr ]