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Wie hoch ist das Schonvermögen im Pflegefall bei einer Heimunterbringung?

Als erfahrener Berater bin ich für Sie da, um Ihnen dabei zu helfen, die richtige Versicherung zu finden. Auf meiner Website biete ich Ihnen die Möglichkeit, sich ausführlich zu informieren und die passende Absicherung für sich und Ihre Familie direkt online abzuschließen.

Wenn Sie in Betracht ziehen, dass einer von Ihnen einen Pflegeplatz benötigt, ist es wichtig zu wissen, welches Vermögen geschützt ist. Gesetzlich sind Ehepartner nämlich verpflichtet, finanziell füreinander einzustehen. Sollte einer ins Pflegeheim ziehen, muss das gemeinsame Vermögen eingesetzt werden, um die Heimkosten zu decken. Hier kommt das Schonvermögen ins Spiel.

Für den Pflegebedürftigen und für den Ehepartner gibt es jeweils ein Schonvermögen von 10.000 Euro, insgesamt also 20.000 Euro. Selbst genutzte Immobilien zählen, soweit sie als angemessen angesehen werden, ebenfalls zum Schonvermögen. Diese Absicherung ermöglicht es Ihnen, besser für die Zukunft zu planen und Ihre finanzielle Stabilität zu wahren.

Ich lade Sie ein, sich ausführlich zu informieren und bei Fragen gerne den persönlichen Kontakt zu mir zu suchen. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation.



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