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Vorsorge muss kein Märchen bleiben

Geschichten enden besser, wenn man sie selbst schreibt.

Jetzt für Ihr eigenes Happy End sorgen!


Es gab einst einen klugen Bürger, der sich allerdings viele Gedanken um die Zukunft seiner Familie machte. Er wollte sicherstellen, dass, wenn er eines Tages diese Welt verlässt, seine Familie keine Not leiden würde. Ein wenig hatte er schon im Rahmen seiner Möglichkeiten gespart.


Ein bekannter Händler hatte ihm erzählt, dass viele Hinterbliebene große Schwierigkeiten haben, schnell an das Geld auf dem Konto für die Bestattung zu kommen. "Schrecklich bürokratisch, nervenaufreibend und langwierig" sagte er. "Sowas will in dieser Situation niemand" ergänzte er. Viele verloren ihr Vermögen aufgrund der hohen Pflegekosten schon vorher. Da beschloss der kluge Bürger etwas zu tun.


Der freundliche Händler machte ihm einen Vorschlag: "Ich kenne da einen Verein. Zahle jeden Neumond etwas von deinem Geld an diesen Verein. Wenn du diese Welt verlassen musst, zahlt der Verein deinen Hinterbliebenen schnell und einfach das Geld aus. Weil schon viele andere Bürger mitmachen, ist immer genug Geld da!". "Sie nennen das Ster­be­geldversicherung", sagte der Händler. Der kluge Bürger stimmte dem Vorschlag zu.


Mit jedem Jahr wuchs der Schatz des klugen Bürgers mehr und mehr, denn die Überschüsse, die sich über die Zeit ansammelten, erhöhten den Wert seiner Versicherung - das hatte der Händler versprochen. Und das Beste daran war, dass der kluge Bürger nicht einmal zum Quacksalber musste, um dem Verein Fragen zu seinem Gesundheitszustand zu beantworten – Dank dem Tipp des Händlers, war der kluge Bürger sofort und ohne Hürden geschützt.


Und als der kluge Bürger nach langer Zeit und in hohem Alter diese Welt verließ, geschah alles so, wie er es sich gewünscht hatte. Seine Familie erhielt schnell das Geld, um die Bestattung nach seinen Wünschen umzusetzen.“

Und die Moral von der Geschicht', Vorsorge lohnt sich - auch für dich!


Gute Vorsorge ist kein Märchen!

Denn für eine gute Absicherung im Sterbefall braucht man keinen Schatz. Es reicht, wenn Sie sich an mich wenden. Ich erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot und gemeinsam finden wir die passende Absicherung für Sie. Melden Sie sich jetzt!


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Sie wün­schen:


Diese Probleme lösen Sie mit einem Ster­be­geld!


Keine Rücklagen

Die hohen Bestattungskosten belasten die Angehörigen, die für die Kosten vollumfänglich aufkommen müssen.

Angehörige kommen nicht an das Geld

Wenn Vollmachten über den Tod hinaus fehlen, ist ein Zugriff oft erst nach Monaten mit Ausstellung des Erbscheins möglich.

Rücklagen aufgebraucht wegen Pflegebedürftigkeit

Durch die hohen Pflegekosten werden selbst hohe Rücklagen im Alter schnell verbraucht.


Was kostet Ihr Bestattungswunsch?

Eine Bestattung kann viel Geld kosten. Je nachdem, wo Sie bestattet werden möchten und vor allem wie Sie sich Ihre Bestattung wün­schen, wird es günstiger oder auch teurer. Mit folgenden Kosten sollten Sie rechnen:


Bestattungskostenrechner

Bestattungsart

Grabstelle

Trauerfeier

Weitere Wünsche

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Das macht ein Ster­be­geld besonders

  • Aufnahme ohne Gesundheitsfragen bis zum Alter von 85 Jahren
  • Ihre Angehörigen sind im Trauerfall finanziell abgesichert
  • Voller Versicherungsschutz, schon
    • nach 18 Monaten
    • sofort bei Unfalltod
  • Digitaler Vertrags- und Nachlassmanager um bereits zu Lebzeiten alle bestehenden Verträge, Online-Nutzerkonten und Mitgliedschaften digital zu verwalten

Weitere Leistungen

  • Zusätzliche Absicherung für den Fall des Todes im Ausland
  • Auf Wunsch mit Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4
  • Durch die Überschussbeteiligung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz ohne zusätzlichen Beitrag
  • Dynamische Leistungserhöhungen um 500 € alle drei Jahre
  • Doppelte Leistung bei Unfalltod (optional)

Sie haben Fragen? Ich berate Sie gerne!

Fährhof Finanzservice
Harald Wichern
Wacholderweg 8
 27367 Sottrum/Fährhof
 Telefon: 04264 - 3980 654
 Mobil:       0170 - 8158 251
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Häufige Fragen zum Ster­be­geld

Für wen ist eine Ster­be­geldversicherung sinnvoll?

Ob eine Ster­be­geldversicherung für Sie sinnvoll ist, kann man nicht pauschal beantworten. Es gibt aber ein paar Fragen, die Ihnen helfen das für sich rauszufinden.

  1. Welche Ansprüche habe ich an meine Bestattung?
    Im ersten Moment eine komische Frage, aber es ist wichtig, dass Sie sich darüber Gedanken machen, wie Ihre Bestattung aussehen soll. Daran orientiert sich, wie viel Geld Sie benötigen.
  2. Haben Sie bereits eine Absicherung für den Todesfall?
    Wenn Sie bereits Geld für genau diesen Fall zurückgelegt haben, ist das gut. Gleichen Sie ab, ob die Summe, die Sie vorgesehen haben, zu Ihren Wünschen für die Bestattung passt. Falls nicht, sollten Sie handeln.
  3. Kommen meine Hinterbliebenen im Sterbefall schnell an das Geld?
    Im Trauerfall sollen sich die Hinterbliebenen nicht zusätzlich mit Bürokratie belasten. Deshalb möchten viele Menschen schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass nach ihrem Tod ihre Angehörigen möglichst einfach an das Geld für die Bestattung gelangen. Beim IDEAL SterbeGeld entscheiden Sie, wer bezugsberechtigt ist. Nach Vorlage der benötigten Dokumente (Kopie der Sterbeurkunde, Versicherungsschein im Original oder eine Verlusterklärung, Bankverbindung mit der Unterschrift der bezugsberechtigten Person, Kopie des Personalausweises des Anspruchstellers) zahlt der Versicherer die Versicherungssumme schnell und unkompliziert aus.

Ist das Ster­be­geld der Krankenkasse nicht ausreichend hoch?

Das Ster­be­geld der Krankenkassen ist seit dem 01.01.2004 abgeschafft. Es gibt keine Leistung mehr vom Staat. Deswegen ist die private Vorsorge für den Sterbefall so wichtig.

Ab/ bis wann kann ich eine Ster­be­geldversicherung abschließen?

Je nach Produkt variiert das früheste und das späteste Eintrittsalter:

IDEAL SterbeGeld: 40–85 Jahre
IDEAL SterbeGelddirekt: 50–80 Jahre
IDEAL SterbeGeldflex: 40 – 80 Jahre
IDEAL BestattungsVorsorge: 40–85 Jahre

Ab wann gilt der Versicherungsschutz? Gibt es Wartezeiten?

Ja, es gibt Wartezeiten beim IDEAL SterbeGeld*. In den ersten 18 Monaten gibt es eine Begrenzung der Versicherungsleistung:

  • Im 1. bis 9. Monat Rückzahlung der Beiträge
  • im 10. bis 12. Monat 25 % der Versicherungssumme
  • im 13. bis 15. Monat 50 % der Versicherungssumme
  • im 16. bis 18. Monat 75 % der Versicherungssumme
  • ab dem 19. Monat 100 % der Versicherungssumme.

* Bei anderen Varianten der Ster­be­geldversicherung können andere Bedingungen gelten.

Wer erhält die Versicherungssumme im Todesfall?

Die Summe wird an die im Vertrag festgelegte bezugsberechtigte Person gezahlt. Dies kann ein Angehöriger, ein nahestehender Mensch oder ein Bestatter sein. Sie können die bezugsberechtigte Person selbst festlegen. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Das Bezugsrecht kann widerruflich bestimmt werden. Der Bezugsberechtigte erwirbt den Anspruch erst mit Eintritt des Versicherungsfalls, weshalb die Bestimmung eines Bezugsberechtigten jederzeit durch den Versicherungsnehmer geändert werden kann.
  2. Das Bezugsrecht kann unwiderruflich bestimmt werden. Der Bezugsberechtigte kann bei dieser Variante nur noch mit seiner Zustimmung ausgetauscht werden.

Wird niemand festgelegt, fällt die Versicherungssumme in die Erbmasse.

Muss auf die Ster­be­geldversicherung Erbschaftssteuer gezahlt werden?

Per­sonen und Steuerklasse

Freibetrag

Ehegatte und eingetragener Lebenspartner

500.000 €

Eheliche und nichteheliche Kinder,
Adoptivkinder und Stiefkinder,
sowie Kinder von bereits verstorbenen Kindern   

400.000 €

Enkel und Kinder von Stiefkindern

200.000 €

Weitere Abkömmlinge, Eltern (Erbe)

100.000 €

Die Per­sonen der Steuerklasse II
(z. B. Geschwister, Neffen, Nichten)

20.000 €

Die Per­sonen der Steuerklasse III

20.000 €

Kann eine Ster­be­geldversicherung auch auf eine andere Person abgeschlossen werden?

Ja, das geht. So kann z. B. der Sohn oder die Tochter (Versicherungsnehmer) ein Ster­be­geld auf Mutter oder Vater (Versicherte Person) abschließen, um deren Beerdigung zu finanzieren.

Erhalte ich bei einer Kündigung der Ster­be­geldversicherung mein Geld zurück?

Bei Kündigung der Ster­be­geldversicherung erhalten Sie den Rückkaufswert zum Kündigungstermin abzüglich eines Stornoabzuges. Wie hoch der Rückkaufswert ist, können Sie der „Mitteilung der Wertentwicklung“ entnehmen, die Sie einmal im Jahr erhalten. Gerne können Sie sich auch an mich wenden, um diese Information zu erhalten.

Was passiert wenn ich innerhalb der Wartezeit versterbe?

Die Leistung beim IDEAL SterbeGeld* ist bis zum 19. Monat nach Abschluss der Versicherung gestaffelt.

  • Im 1. bis 9. Monat Rückzahlung der Beiträge
  • im 10. bis 12. Monat 25 % der Versicherungssumme
  • im 13. bis 15. Monat 50 % der Versicherungssumme
  • im 16. bis 18. Monat 75 % der Versicherungssumme
  • ab dem 19. Monat 100 % der Versicherungssumme

* Bei anderen Varianten der Ster­be­geldversicherung können andere Bedingungen gelten.