Du fragst Dich, welche Pflichten sich aus der Ehe ergeben? Gemäß BGB § 1360 Abs 1 Satz 1 seid Ihr als Ehepartner angehalten, durch Eure Arbeit und Euer Vermögen die Familie gebührend zu versorgen.
Wenn Du Dir Gedanken machst, wie Du im Alter gut abgesichert sein kannst oder welche Versicherung für Dich am besten passt, bin ich gerne für Dich da. Ich biete Dir die Möglichkeit, Dich ausgiebig online zu informieren und die richtige Versicherung für Deine Bedürfnisse zu finden.
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Wenn Sie in Betracht ziehen, dass einer von Ihnen einen Pflegeplatz benötigt, ist es wichtig zu wissen, welches Vermögen geschützt ist. Gesetzlich sind Ehepartner nämlich verpflichtet, finanziell füreinander einzustehen. Sollte einer ins Pflegeheim ziehen, muss das gemeinsame Vermögen eingesetzt werden, um die Heimkosten zu decken. Hier kommt das Schonvermögen ins Spiel.
Für den Pflegebedürftigen und für den Ehepartner gibt es jeweils ein Schonvermögen von 10.000 Euro, insgesamt also 20.000 Euro. Selbst genutzte Immobilien zählen, soweit sie als angemessen angesehen werden, ebenfalls zum Schonvermögen. Eine Absicherung ermöglicht es Ihnen, besser für die Zukunft zu planen und Ihre finanzielle Stabilität zu wahren.